Die Sakramentalien rund um das Epiphaniefest:


1. Die Sakramentalien im Allgemeinen

Christus der Herr hat die sieben Sakramente eingesetzt und diese seiner Kirche zur treuen Verwaltung hinterlassen. Diese sind nach der Definition, wie sie bereits der heilige Kirchenvater Augustinus in seinem Buche über den Gottesstaat beschreibt, ein Zeichen einer heiligen Sache. Das Konzil von Trient hat, zur Abwehr der Irrtümer, diese Definition des heiligen Augustinus dahingehend präzisiert, daß es vom Sakrament "als sichtbarem Zeichen unsichtbarer Gnade, eingesetzt zu unserer Rechtfertigung", spricht. Die Kirche hat im Laufe der Zeit ihren göttlichen Stifter dahingehend nachgeahmt, daß sie, je nach Notwendigkeit, ebenfalls sichtbare Zeichen eingesetzt hat, welche die un-sichtbare Gnade vermitteln. Der Unterschied zu den sieben Sakramenten ist nun ein zweifacher.

Zum einen besteht er in der Einset-zung. Die sieben Sakramente sind von Christus dem Herrn selbst eingesetzt. Daher sind Form und Materie der Sakramente der Zugriffsgewalt der Kirche vollständig entzogen, wie das Konzil von Trient definiert. Die Sakramentalien aber haben ihren Ursprung in kirchlicher Anordnung und stehen daher voll und ganz unter der Verfügungsgewalt der jeweils zuständigen kirchlichen Autorität.

Zum anderen aber liegt der Unterschied in ihrer Wirkungsweise. Die Sakramente wirken ex opere operato, d.h. durch die korrekte Setzung des sakramentalen Zeichens durch den bevollmächtigten Spender wird dem disponierten Empfänger die Gnade zugewendet. Die Sakramentalien hingegen wirken ex opere operantis ecclesiae, d.h. weil die Kirche hinter dem korrekt vollzogenem Zeichen und dem bevollmächtigten Spender steht und sich für die Gnadenvermittlung verbürgt.

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Bei den Sakramentalien kann man nun verschiedene Arten unterscheiden.

Einerseits sogenannte konstitutive Segnungen, die eine Sache für immer heiligen und sie damit für immer dem profanen Gebrauch entziehen (z.B. Kirchenglocken oder Kerzen). Diese bleiben geweiht solange sie in der geweihten Form existieren.

Andererseits sogenannte invokative Segnungen, in denen um den Segen für jemand oder für etwas gebeten wird (z.B. um eine Gnade für eine Person oder die Segnung von Speisen). Sakramentalien können entweder mit der Spendung von Sakramenten im Zusammenhang stehen (z.B. Weihe des Taufwassers in der Osternacht für das Sakrament der Taufe) oder aber für sich selbst stehen (z.B. Palmzweige).

2. Die Sakramentalien im Gefolge des Epiphaniefestes

Der Anfang des Monats Jänner ist nun durch besondere Sakramentalien ausgezeichnet. Diese stehen im Zusammenhang mit dem Epiphaniefest, dem Fest der Heiligen Drei Könige, am 6. Jänner. Dieses ist eines der ältesten Feste neben dem Osterfest. In der Liturgie der Kirche, so wie sie uns heute entgegentritt, vereinigt das Epiphaniefest drei verschiedene Festinhalte, denen aber eines gemeinsam ist: Sie offenbaren alle drei in besonders deutlicher Weise die Gottheit Jesu Christi. Der erste Festinhalt ist die Huldigung des göttlichen Kindes durch die drei Weisen aus dem Morgenland, der dem Fest in unseren Breiten den Namen Dreikönigsfest eingetragen hat. Der zweite Festinhalt ist die Erinnerung an die Taufe Jesu Christi durch Johannes in den Fluten des Jordanflusses, die im Osten bereits im 4. Jahrhundert mit dem Epiphaniefest verknüpft war und die letztlich der Grund für die Wasserweihe am Vigiltag ist. Der dritte Festinhalt ist schlußendlich das Gedächtnis an das erste Wunder Jesu Christi, die Verwandlung des Wassers in Wein, auf der Hochzeit zu Kana. Auch dieser Festinhalt war im Osten von Anfang an sehr eng mit dem Epiphaniefest verbunden.

a. Das Dreikönigswasser

Bereits zur Zeit der ältesten Kirchenväter wurde wiederholt die Meinung vorgetragen, daß durch das Hinabsteigen in den Jordanfluß bei der Taufe Christus alle Gewässer der Erde geheiligt habe. Schon in einem Pilgerbericht aus dem Jahr 570 finden wir die Bezeugung, daß die Kirche von Jerusalem, in Erinnerung daran, eine feierliche Wasserweihe an diesem Fest vollzog. Dieser Gebrauch ging wegen seiner großen Beliebtheit schnell auf andere Kirchen des Orients über und fand dort als Flußsegung allgemeine Verbreitung, während er im Abendland mit Ausnahme des unter byzantinischem Einfluß stehenden Süditalien, soweit nachweisbar, keine weitere Verbreitung fand. Erst im 14. Jahrhundert läßt sich in unseren Breiten eine Wasserweihe am Vigiltag von Epiphanie nachweisen. Diese ersten schriftlichen Belege für eine solche Wasserweihe zeigen eine noch fast mit der feierlichen Weihe des Weihwassers identische Formel. Erst im Sacerdotale Romanum von 1537 tritt uns eine Nachahmung der griechischen Vorlage entgegen. Besonders deutlich zeigt sich dies an der dreimaligen Eintauchung des Kreuzes in das Wasser, die zeigen sollte, daß im Kreuze Christi jene typische Erzählung des Alten Testamentes ihre Erfüllung gefunden hat, bei der Moses beim Auszug aus Ägypten an den bitteren Wassern von Mara im Auftrage Gottes ein Stück Holz ins Wasser warf und es daraufhin genießbar wurde. Diese Formel war dann bald allgemein in Gebrauch anstelle der gewöhnlichen Weihwasserformel. Am 6. Dezember 1890 wurde diese durch ein Dekret der Ritenkongregation verboten und durch eine neue ersetzt, die der Tatsache Rechnung trägt, daß es sich bei der in unseren Breiten üblichen Wasserweihe an der Vigil von Epiphanie nicht wie im Osten um eine feierliche Flußsegung handelt, sondern um die Weihe eines stehenden Wassers.

Diese heutige Weiheformel beginnt mit der Anrufung aller Heiligen durch die Allerheiligenlitanei, in welche zwei Bitten um Segnung und Heiligung dieses Wassers ein-gefügt sind. Im Anschluß daran folgt der Psalm 28. Diese beiden Elemente wurden aus der vorherge-henden Weiheformel übernommen. Danach folgt in der jetzigen Formel der Psalm 45 und der Psalm 146. An diesen schließt sich ein Ausschnitt aus dem von dem im Auftrag Papst Leo XIII. im Mai 1890 veröffentlichten Exorzismus gegen den Teufel und die abtrünnigen Engel an. Nach dem Exorzismus folgt die Benedictusantiphon der Laudes des Epiphaniefestes, mit der entweder das Benedictus oder das Magnificat gebetet wird. Nach der Wiederholung der Antiphon folgt die Oration des Epiphaniefestes. Nun folgt der eigentliche Hauptteil, der Exorzismus über das Salz, der Segen des Salzes, der Exorzismus über das Wasser und die Segnung des Wassers, die Vermischung der Elemente und die abschließende Oration der gewöhnlichen Weihwasserweihe. Nach der Besprengung des Volkes wird das Te Deum mit Versikel und Oration gebetet.

Mit dem neugeweihten Dreikönigswasser wird dann anschließend die bei uns seit dem 15. Jahrhundert übliche Besprengung der Wohnräume und der Ställe vorgenommen.

b. Gold, Weihrauch und Myrrhe

Eine weitere Segnung im Zusammenhang mit dem Epiphaniefeste ist die von Gold, Weihrauch und Myrrhe. Diese Weiheformel tritt uns seit dem Mittelalter entgegen. Den Anlaß dazu bot das Evangelium des Dreikönigsfestes, in dem von den Gaben der Magier berichtet wird. Der Weihrauch der hier geweiht wurde war schon immer, wie aus der Weiheformel sehr deutlich hervorgeht, für das Volk zum Räuchern in den Häusern und Ställen bestimmt. An dieser Segnung zeigt sich sehr deutlich der Gebrauch der Kirche, bestehendes Brauchtum (das Räuchern in den Rauhnächten) aufzugreifen und mit christlichem Inhalt zu füllen. Zum Ausgang des Mittelalters war die heutige Weiheformel für Gold, Weihrauch und Myrrhe bereits in Gebrauch, welche die drei Sakramentalien zum Schutz in all den Fährnissen des Lebens segnet.

c. Kreide

Die Segnung der Kreide, mit der die Namen der Heiligen Drei Könige, Kaspar, Melchior und Balthasar auf die Türen der Häuser geschrieben stammt aus der Neuzeit. Das Rituale Romanum Papst Paul V. von 1614 kennt diese bereits. Bemerkenswert an dieser Segnung ist die Erwähnung der Namen der Heiligen Drei Könige, die sich ansonsten in keinem liturgischen Buch der Kirche findet.

d. Häuser

Die letzte Segnung im Zusammenhang mit dem Epiphaniefest ist eine Segnung der Häuser. Diese ebenfalls in der Neuzeit aufgekommene Segnung offenbart die Festesfreude der Kirche ob der gnadenreichen Erinnerungen, die sich an Epiphanie knüpfen mit dem Magnificat zu Anfang der Benediktion. Dann folgt die Segnung des Hauses, eingeleitet durch das Responsorium "Illuminare", gleichsam um anzudeuten, daß von dem Gnadenlichte, welches über der Kirche ausgegossen ist, ein Strahl auch in das zu segnende Haus eindringen soll. Die eigentliche Benediktion des Hauses erfolgt in einem überaus herzlichen Gebete, das uns die Sitte der Häuserweihe an Epiphanie doppelt wert machen soll. Es bittet in diesem Gebete die Kirche, es möge in dem Hause infolge der Segnung herrschen: Gesundheit, Keuschheit, die Kraft der Selbstüberwindung, Demut, Güte, Sanftmut, Erfüllung des Gesetzes und dankbare Gesinnung gegen Gott.


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